Allgemeine Geschäftsbedingungen der omni concept GbR Jörg Noack

Die folgenden AGB gelten durch sämtliche am Geschäftsvorgang beteiligten Parteien als akzeptiert.

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A) Allgemeiner Teil

I. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag sowie für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Leistung Vertragsinhalt, müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung von uns für jedes einzelne Geschäft gesondert schriftlich durch unsere Geschäftsführung bestätigt werden.

II. Umfang und Ausführung des Auftrages
1. Die Leistungen werden durch omni concept GbR Jörg Noack (nachfolgend Gesellschaft genannt) erfolgen oder durch ein von uns beauftragtes Zweitunternehmen.
2. Für den Umfang der von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen und Lieferungen ist allein der schriftliche erteilte Auftrag maßgebend. Der Leistungsumfang von Standardsoftware ergibt sich aus den jeweils mitgelieferten Handbüchern.
3. Grundlage für die Programmfestlegung für Individualsoftware nach Leistungsumfang und -einsatz ist die nach Angaben des Auftraggebers vorgenommene Systemanalyse.
4. Die Gesellschaft wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, Daten und sonstigen Informationen als richtig zugrunde legen. Die Programmfestlegung hat der Auftraggeber auf Verlangen der Gesellschaft binnen zwei Wochen nach Zusendung schriftlich zu bestätigen. Änderungs- oder Erweiterungswünsche seitens des Auftraggebers müssen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit durch die Gesellschaft schriftlich bestätigt werden.
5. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
6. Eine Gewährleistung für die Einhaltung bestimmter Termine wird ausschließlich im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung übernommen. Dem Auftraggeber steht nur dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Nichteinhaltung des vorgesehenen Termins durch die Gesellschaft schuldhaft verursacht wurde. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder wird der Gesellschaft eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt, ist sie berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von Barzahlung abhängig zu machen.
7. Unvorhergesehene Hindernisse, wie z. B. urheberrechtlich bedingte Verbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unseren Zulieferanten, z. B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrungen, berechtigen die Gesellschaft, die Fristen angemessen zu verlängern. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn der Gesellschaft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Schadensersatzansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag wegen der genannten Hindernisse zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.

III. Vergütung
1. Die Vergütung (Honorar und Auslagenersatz) der Gesellschaft bemißt sich in erster Linie nach den schriftlichen Vereinbarungen.
2. Für Anpassungs-, Inbetriebnahme- und Reparaturkosten werden die jeweils gültigen Sätze für Arbeitszeit und Fahrzeit, Fahrtkosten und Auslösung zuzüglich der Kosten für Anpassungs- und Ersatzteile berechnet. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
3. Soweit für Tätigkeiten oder Zusatzaufträge eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
4. Die Gesellschaft kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und der Unterlagen verweigern, bis sie wegen ihrer Honorare und Auslagen befriedigt ist.

IV. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Gesellschaft ist Gelegenheit zu Nachbesserung zu geben.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Software, die Handbücher, die sonstigen Unterlagen oder die übrigen Leistungen der Gesellschaft auf offensichtliche Mängel, die einem Auftraggeber mit durchschnittlichem Wissen auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, z. B. das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers sind schriftlich binnen zwei Wochen nach Lieferung zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen binnen zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Auftraggeber gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt und abgenommen.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange die Gesellschaft ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, es sei denn, es liegt ein Fehlschlagen der Nachbesserung vor. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn der Gesellschaft hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie endgültig verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
4. Nach Fertigstellung findet grundsätzlich ein Abnahmetest der Software statt. Nach dem Abnahmetest wird die Software dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Software gilt als mangelfrei abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich binnen 14 Tagen die Abnahme verweigert. Das Abnahmeprotokoll gilt als förmliche Abnahme im Sinnes des Werkvertragrechtes. Die Erklärungen im Abnahmeprotokoll erkennt der Auftraggeber an. Bezüglich Gegeneinwendungen jeglicher Art hat der Auftraggeber die Beweislast.
5. Sollten trotz Beachtung der Bedienungsanleitung von 6 Monaten nach Abnahme im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges Programmfehler auftreten, wird die Gesellschaft kostenlos Nachbesserung leisten.
6. Sämtliche Gewährleistungsverpflichtungen seitens der Gesellschaft entfallen, wenn vom Auftraggeber oder von dritter Seite Eingriffe in die Leistungen der Gesellschaft, insbesondere in die Software vorgenommen werden. Soweit Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, ist die Gesellschaft berechtigt, die für die Fehlerbeseitigung entstehenden Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.

V. Haftung
1. Die Gesellschaft haftet für eigenes Verschulden und für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen, es sei denn, daß im Einzelfall die Haftung durch besondere Vereinbarung ausgeschlossen oder begrenzt wird. Die Gesellschaft haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
2. Die Gesellschaft haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Mangelfolgeschäden. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf das Doppelte des vereinbarten Entgeltes.

VI. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er der Gesellschaft unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, daß der Gesellschaft eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.

VII. Unterlassene Mitwirkung, Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterläßt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der Gesellschaft angebotenen Leistungen in Verzug, so ist die Gesellschaft berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, daß sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf die Gesellschaft den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch der Gesellschaft auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

VIII. Zahlung
1. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.
2. Sämtliche Zahlungen sind nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten zu leisten.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% p.a. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen.
Weitere Verzugsschadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
4. Werden Wechsel, Schecks oder Lastschriften für bereits gelieferte Ware nicht termingemäß eingelöst, oder werden Abbuchungsermächtigungen mit Wirkung für bereits durch Warenauslieferungen entstandene Forderungen widerrufen, so werden sämtliche anderen Forderungen von uns gegen den Käufer - auch wenn dafür ursprünglich andere Zahlungstermine vereinbart waren - sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers bekannt wird, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint oder der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät. Werden die gesamten Forderungen nicht sofort bezahlt, so erlischt das Recht des Käufers auf Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und wir haben die in Ziffer IX unter 5 genannten Rechte.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

IX. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte
1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. Dienstleistung bleibt vorbehalten bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus den Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftraggeber und der Gesellschaft. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
2. Alle künftigen und gegenwärtigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den erstellten, überlassenen oder abgeleiteten Programmen oder Programmteilen oder an den in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei der Gesellschaft oder bei ihrem Lizenzgeber. Der Auftraggeber erhält an der Software einschließlich der gelieferten Systemsoftware ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zweckes. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen den Vertragszweck, insbesondere bei unbefugter Weitergabe, Vervielfältigung usw. kann die Gesellschaft unbeschadet weitergehender Ansprüche die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabe an Dritte das vom Auftraggeber aus der Weitergabe erlangte bzw. die zwischen den Vertragsparteien für die Software vereinbarte Vergütung, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Mindestvertragsstrafe beträgt 5.000 Euro für jeden einzelnen Verstoß.

X. Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluß eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. § 627 BGB ist ausgeschlossen.
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu erklären.
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung durch Kündigung des Auftragsnehmers, so erhält die Gesellschaft einen dem Umfang bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung.
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung durch Kündigung des Auftraggebers, so behält die Gesellschaft Ihre gesetzlichen Ansprüche gemäß § 649 BGB.

XI. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Bestandteil dieser AGB sind die "Besonderen Geschäftsbedingungen für Domain-Hosting und Internet-Dienstleistungen".

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenden Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, ist Oldenburg/Oldbg.

Oldenburg, Juni 2001

 

B) Besondere Geschäftsbedingungen für Domain-Hosting und Internet-Dienstleistungen

I. Dienstleistungsbeschreibung
Die Dienstleistung von omni concept ist die Zurverfügungstellung von Speicherplatz auf einem Webserver, (die Leistungsmerkmale im einzelnen werden durch die Tarife festgelegt, die auf der omni concept Website einsehbar sind bzw. gesondert ausgehandelt wurden) - dies kann ein eigener Webserver oder ein im Auftrage des Kunden angemieteter sein - bzw. die Erstellung der Internet-Seiten. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Login-Daten kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internet-Zugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen. Domainnamen auf dem Server werden durch omni concept oder eine Zweitfirma im Auftrage von omni concept bei dem jeweiligen NIC registriert. Die zum Betreiben des Servers benötigten IP-Nummern bleiben im Besitz von omni concept und dürfen jederzeit verändert werden. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dies durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens omni concept ausgeschlossen.
Das Datentransfervolumen ist i.d.R. ohne Limitierung in den Entgelten enthalten. Sollte das Gesamt-Datentransfervolumen (alle Dienste, insbesondere HTTP, FTP und E-Mail) erheblich über dem derzeitigen Kundendurchschnitt liegen, so steht omni concept ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht zu, um mit dem Kunden einen angemesseneren Tarif vereinbaren zu können. Eine Nachberechnung des Datentransfers, der diese Grenze überschreitet, erfolgt hingegen nicht.

II. Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag ist für 6 (sechs) Monate geschlossen und verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung automatisch um weitere 6 (sechs) Monate. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 6 (sechs) Monate. Der Vertrag kann innerhalb der Laufzeit, vorbehaltlich der Mindestlaufzeit, von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits im voraus gezahlte Gebühren für den Speicherplatz werden dem Kunden im Falle einer vorzeitigen Kündigung erstattet; hierbei wird die Zeit ab Inkrafttreten der Kündigung vergütet. Bei Verstössen gegen diese AGB oder Zahlungsverzug seitens des Kunden kann omni concept den Vertrag fristlos kündigen.

III. Kostenpflichtiger Support
In den Leistungen ist ein kostenloser E-Mail-Support enthalten, der sich ausschließlich auf die Wartung des Mail-Servers beschränkt. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, die nicht im E-Mail-Support für den Server enthalten sind, so berechnen wir 15,- Euro je angefangene Viertelstunde.

IV. Datensicherung
Der Kunde stellt omni concept von sämtlichen Ansprüchen und den Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. omni concept ist nicht für die Datensicherung der auf dem Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit im Auftrage des Kunden Daten von omni concept auf den Server übermittelt werden, stellt omni concept Sicherheitskopien her. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mitgeteilten Passwörter vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, daß aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. omni concept haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

V. Veröffentlichte Inhalte, Mailingaktionen via E-Mail
Der Kunde stellt omni concept von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den Server frei und sichert zu, daß er den Server nicht zur Speicherung oderVerbreitung obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwenden wird; insbesondere gelten hier die Bestimmungen des Grundgesetzes, desPresserechts sowie wesensgleicher Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, auch bzgl. der Verbreitung von Insignien verbotener Organisationen, Volksverhetzung und in diesem Zusammenhang stehender Inhalte. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte (Urheberrechte, Nutzungsrechte) Dritter verletzen. Für dendiesbezüglichen Inhalt der Internet-Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich, vor allem, wenn bei der Erstellung der Internet-Seiten auf von ihm geliefertes Material zurückgegriffen wurde bzw. auf seine Anweisung hin bestimmtes Material verwendet wurde. omni concept kann bei Zuwiderhandlungen den Vertrag fristlos kündigen und den Zugang zum Server sofort sperren. Es besteht von Seiten omni concept keine Prüfungspflicht der Internetpräsenz des Kunden. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, ein Impressum für jeden zugänglich zu machen.
omni concept behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden sofort zu sperren, falls dieser Programme oder andere Dateien auf dem Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers oder Netzwerkes beeinträchtigen können. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via E-Mail über E-Mail Adressen seiner Domain zu veranlassen, ohne von den einzelnen E-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. Nachweise über solche Aufforderungen sind im Ereignisfall vorzuweisen. omni concept behält sich das Recht vor, bei Verstoß den Zugang zum Server vorübergehend oder langfristig zu sperren.
Im Sinne der obigen Absätze ist der Kunde ebenfalls für die entsprechenden Webspace-Accounts seiner eigenen Kunden verantwortlich.

VI. Haftung, Schadenersatzansprüche
omni concept übernimmt keine Garantie dafür, daß der Server für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internet wird keine Haftung übernommen. Wir übernehmen weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch einen angemieteten Server verursacht wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Dem Kunden ist bekannt, daß Webspace Accounts mit eigener Domain auf dem Server nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten. Zu diesen zählen zum Beispiel aktuelle Versionen von Firefox und Internet Explorer (siehe auch die im Anhang befindlichen Spezifikationen bzgl. Browsern und Online-Diensten).

VII. Spezifikationen:
Für eine professionelle und termingerechte Erstellung einer Internet-Präsentation gelten weiterhin folgende Voraussetzungen:
1. Sämtliche Texte, die auf den HTML-Seiten erscheinen sollen, sind vom Kunden als Textdatei anzuliefern.
Verwertbare Formate sind:
- Windows: Word (.doc), Wordexporte wie RTF oder TXT
- Apple Macintosh: Word Mac, Quark XPress, Freehand
Bitte liefern Sie keine bereits in HTML editierten Texte an, wir müssen dann HTML-Tags manuell entfernen, was zur Berechnung von Mehrkosten von 15,- Euro) je angefangener Viertelstunde führt!
2. Sämtliche Firmenlogos und entsprechende Schriftzüge sind - falls vorhanden - vom Kunden in digitaler Form anzuliefern:
- Windows: .eps, .tif, .bmp, .tga CorelDraw-Dateien (.cdr): Exportieren Sie diese bitte in das Adobe Illustrator Format oder als EPS.
- Apple Macintosh: TIFF, EPS, Illustrator, Freehand
Vorhandene JPG- oder GIF-Dateien:
Im Regelfall ziehen wir es vor, aus hochauflösenden Dateien, die für den Druck gedacht waren (.eps, .tif etc.), die entsprechenden .jpg oder .gif-Dateien selbst zu erzeugen (Auftragsarbeit). Bei angelieferten .jpg oder .gif-Dateien ist zu berücksichtigen, daß wir nur noch sehr wenig Einfluß auf die Abbildungsgröße nehmen können. Analoge Vorlagen wie Druckerzeugnisse oder Filme: Gerasterte Druckfilme oder bereits gedruckte Vorlagen lassen sich nicht verwenden! Sollten die entsprechenden Grafiken ausschließlich in gedruckter Form vorliegen, so müssen wir die Motive gegen Berechnung einscannen, entrastern und entsprechend nachbearbeiten. Dies kann selbst bei sorgfältigster Bearbeitung zu einer verminderten Bildqualität führen. Falls Sie dazu Rückfragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich!
3. Sämtliche angelieferten Datenträger werden einem Viren-Scan unterzogen. Falls eine positive Alarmmeldung angezeigt wird, behalten wir uns vor, die Datenträger ohne weitere Bearbeitung zurückzusenden.
4. Die Geschwindigkeit der Datenübertragung im Internet ist von vielen Faktoren abhängig. Eine zeitweise geringe Übertragungsrate läßt sich also nicht auf die technische Ausstattung des Servers zurückführen, auf dem die Website gespeichert ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir nicht verantwortlich sind für temporäre Überlastungen des Internet bzw. der benutzten Telekommunikationsleitungen und einer dadurch verlängerten Ladezeit beim Aufruf der Website.
5. Der HTML-Code, die »Sprache« des Internet, wird regelmäßig überarbeitet und erweitert. Die Programme zum Betrachten der Websites im WWW, die sog. Browser, müssen daher genauso regelmäßig an die vorgenommenen Änderungen angepaßt werden. Dabei halten sich die Softwarefirmen nicht immer an die Vorgaben. Trotz der Forderung nach einem globalen Standard unterscheiden sich die installierten Browser noch immer in einigen (teilweise entscheidenden) Punkten, so daß z.B. eine Homepage je nach verwendetem System (Windows, Apple Macintosh), Browser (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome etc.) oder der Version dieser Programme sehr unterschiedlich dargestellt wird. Diese unterschiedliche Darstellungsweise ließe sich nur vermeiden, wenn die Website in einer speziellen Version für jede mögliche Konfiguration vorliegt, wobei man z.Zt. von etwa acht Versionen ausgehen müßte. Da der jeweilige Aufwand für die Erstellung spezieller Versionen annähernd gleich ist, ist auch von beträchtlich erhöhten Kosten auszugehen. Wir haben uns daher entschieden, folgende Mindestanforderungen beim Betrachter vorauszusetzen bzw. entsprechend reduzierte Varianten anzubieten:

- System: Das weltweit am meisten verwendete Betriebssystem ist Microsoft Windows. Windows hat im Gegensatz zum Apple Macintosh (72 dpi) eine Monitorauflösung von 96 dpi. Dies wirkt sich im Internet besonders deutlich auf die Darstellung der Schriftgröße und der entsprechenden Textumbrüche/Absätze aus. Aufgrund des erwähnten Marktanteiles legen wir die HTML-Seiten so an, daß sie auf einem Windows-System optimal aussehen. Auf Wunsch läßt sich natürlich eine alternative Mac-Version erstellen.

- Monitordarstellung: Wir setzen voraus, daß bei den meisten Betrachtern ein Monitor von 15- bzw. 17 Zoll Bildschirmdiagonale, einer Auflösung von 800 x 600 Pixeln und einer Farbtiefe von mind. 8 Bit vorhanden ist. Andere Vorgaben sind auf Wunsch umsetzbar.

- Browser: Die am meisten installierten Browser sind der Microsoft Internet Explorer und der Mozilla Firefox. Wir richten uns nach den Vorgaben von Mozilla bzw. Microsoft, die sich allerdings ebenfalls in Details unterscheiden. Für Fehlfunktionen, die bei Benutzung von veralteten Versionen, spezifischen Versionen (AOL, CompuServe, T-Online) oder modifizierten Versionen auftreten, ist omni concept nicht verantwortlich.

Stand: 1.7.2005